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Kosten der Legasthenietherapie und der Dyskalkulietherapie

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten der Legasthenie- als auch der Dyskalkulietherapie als Selbstzahler zu übernehmen oder eine Kostenübernahme durch das Jugendamt München, bzw. das Landratsamt München zu beantragen.

Selbstzahler


Ein Vorteil für Selbstzahler besteht darin, dass sofort mit der Therapie angefangen werden kann und somit die Bewilligung durch die Ämter nicht abgewartet werden muss.


Ein weiterer Vorteil ist, dass die Selbstzahler über die Dauer der Therapie entscheiden und somit über die Anzahl der bewilligten Therapiestunden hinaus eine langfristige Therapie gewährleistet ist.


Für Selbstzahler kann ich eine Legasthenietherapie in Englisch anbieten.


Eine Therapiestunde kostet 74 €. Es fallen keine Mehrwertsteuern an.

Antrag auf Kostenübernahme


Eine Finanzierung der Legasthenietherapie und der Dyskalkulietherapie durch das Jugendamt kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Sie müssen einen Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII stellen. Hierbei ist ein kinderpsychiatrisches Gutachten erforderlich.

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